Selbstverständnis
Eigentum verpflichtet
Familienbetriebe Land und Forst Schleswig-Holstein e.V. vertritt das Eigentum von Menschen mit Grundbesitz in Schleswig-Holstein. Im Eigentum nimmt Freiheit konkrete Gestalt an. Eigentum verpflichtet. Und deshalb ist unseren Mitgliedern der Schutz des Eigentums durch Ordnungspolitik ein zentrales Anliegen.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet das Eigentum und das Erbrecht. Es verbindet mit dem Gebrauch des Eigentums die Verpflichtung, zugleich dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen.
In diesem Sinne beschreibt es auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
„Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden, es sei denn aus Gründen öffentlichen Interesses in den Fällen und unter den Bedingungen, die in einem Gesetz vorgesehen sind, sowie gegen eine rechtzeitige angemessene Entschädigung für den Verlust des Eigentums. Die Nutzung des Eigentums kann gesetzlich geregelt werden, soweit dies für das Wohl der Allgemeinheit erforderlich ist.“
Auch unser Verband hat sich eine Charta gegeben.